Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Das Wort LASER ist ein Akronym – es steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation zu deutsch: Lichtverstärkung durch stimulierende Emission von Strahlung.
Laserklassen 1 bis 4
Einteilung der Laserklassen in 8 Bereiche

Die Grenzwerte zugänglicher Strahlung (GZS) der einzelnen Klassen sin in der Norm DIN EN 60825-1:2015-07 in Tabellen aufgeführt. Die Grenzwerte berücksichtigen Wellenlänge, Emissionsdauer, Anzahl der Impulse und den Sehwinkel.
Wir nutzen in der Frontier GmbH einen Laser der Klasse 4 – Veterinary Diode Laser System.

Das Laserwarnzeichen muss auf Laser der Klasse 2 und höher auf dem Laser angebracht werden.
Laser Klasse 4
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen.
- Lasereinrichtungen der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, deren Ausgangsleistung bzw. -energien die Grenzwerte der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 3B übertreffen.
- Die Laserstrahlung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 ist so stark, dass bei jeglicher Art von Exposition der Haut oder Augen mit Schädigung zu rechnen ist. Außerdem muss bei der Anwendung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 immer geprüft werden, ob ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren getroffen sin (weitere Hinweise: siehe auch §§ 10 und 16 der Unfallverhütungsvorschrift “Laserstrahlung” (DGUV V11)).




Gefährdung durch direkte und indirekte Auswirkungen
- direkte Auswirkungen: der Laserstrahl trifft auf menschliches Gewebe und verändert es. Durch Laserstrahlung sind Augen und Haut direkt gefährdet, falls die Expositionsgrenzwerte überschritten werden.
- indirekte Auswirkungen: Der Laserstrahl trifft auf ein Material, das verändert wird. Dadurch kann eine Gefahr entstehen. Indirekte Auswirkungen sind z.B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr, Entstehung von Gefahrstoffen, u.a.
Schutzmaßnahmen
Substitutionelle Schutzmaßnahmen:
- Alternativen zum Lasereinsatz prüfen
- Reduzierung der Expositionsdauer der Mitarbeiter im Laserbereich
- Reduzierung der Laser-Leistung/Energie auf das notwendige Maß
Technische Schutzmaßnahmen:
- geeignete Positionierung des Laser und Verwendung von Abschirmung, Strahlfallen, Blenden, optischen Filtern
- Abschirmungen, Einhausungen ggf. mit Verriegelung, Vorrichtung zur automatischen Abschaltung
- Einschaltzustand der Laser muss eindeutig sein, Warnleuchte/Leuchttableus
- kann der Zugang nicht durch technische Maßnahmen gesichert werden, dann persönliche Schutzmaßnahmen
- Laserbereich muss durch Warnleuchten oder ein akustisches Signal angezeigt werden
- Reflektierende Flächen sind aus dem Laserbereich fernzuhalten, zu entfernen oder abzudecken
- Nach § 10 ArbSchG muss trotz vorhandener Schutzmaßnahmen erste Hilfe sofort möglich sein
- sind mehrere Laser im Raum, müssen die Strahlengänge gegenseitig abgeschirmt sein
- die Arbeitsumgebung ist hell und reflexionsarm zu gestalten
Persönliche Schutzmaßnahmen:
Die persönliche Schutzausrüstung dient zum Schutz der Augen und der Haut:
- Laserschutzbrillen und Laserjustierbrillen

Unser Laser:
Unser Laser ist mit einem PIN Code geschützt, um zu verhindern, dass er aus Versehen angeschaltet wird.

Über das Auswahlmenü wähle ich den Laserzweck aus. Die Tierauswahl ist nur für das therapeutische Lasern relevant. Alle chirurgischen Eingriffe werden über die Menüauswahl Chirurgie getätigt.

Betriebsanweisung für den Laser
- diese findet ihr immer im Laserkoffer, oder der obersten Schublade im Physioraum
Diese Mitarbeiterunterweisung dient nur der Befähigung zur Anwesenheit während Laserbehandlungen. Die Benutzung des Lasers ist im chirurgischen Bereich Pieter Nelissen und im therapeutischen Bereich Katharina Kaindl vorbehalten. Zur Benutzung des Lasers muss vorab eine zusätzliche persönliche Einweisung durch die genannten Personen erfolgen.